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Programm SOKRATES

Finanzvereinbarung

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Zuschüsse der Europäischen Union nur zur Deckung eines Teils der Projektkosten vorgesehen sind (Zuschussprinzip). Es sind nur jene Kosten bezuschussbar, die in einem direkten Zusammenhang mit den Projektaktivitäten stehen und während der Vertragsdauer auch tatsächlich entstanden sind.
Welche Aktivitäten im Rahmen von Projekten bezuschusst werden können, ist von der jeweiligen Teilaktion abhängig. Darüber hinaus gelten für bestimmte Kosten Regelungen hinsichtlich der maximalen Förderbeträge, die schon bei der Erstellung des Kostenplans (für die Antragstellung) berücksichtigt werden müssen.

Bei transnationalen Kooperationsprojekten prüft die Europäische Kommission den erstellten Finanzplan hinsichtlich der Angemessenheit bezüglich der Projektziele und erwarteten Ergebnisse. Der eingereichte Finanzplan bildet die Grundlage für die etwaige Zuschusshöhe. Der tatsächlich genehmigte Betrag berücksichtigt nicht nur die Gesamtkosten des Projekts, sondern trägt auch anderen Faktoren, wie den finanziellen Möglichkeiten, der Förderungspolitik, usw., Rechnung.

Bei Aktivitäten im Rahmen der individuellen Mobilität (für Lehrer, Schüler, Studierende usw.) setzt sich der Zuschuss in der Regel wie folgt zusammen: Ein Betrag zur Deckung der Reisekosten, eine Aufenthaltspauschale pro Tag/Woche/Monat je nach Gastland und - sofern vorgesehen und anwendbar - ein flexibler Betrag zur Deckung sonstiger Ausgaben, wie z.B. Kurskosten.

Bei dezentralen Kooperationsprojekten prüft die Nationalagentur des jeweiligen Landes den erstellten Finanzplan hinsichtlich der Angemessenheit bezüglich der Projektziele und zu erwartenden Projektziele. Die Zuteilung der Zuschüsse obliegt in diesen Fällen ebenfalls den Nationalagenturen. Auch hier bildet der eingereichte Finanzplan die Grundlage für die etwaige Zuschusshöhe. Der tatsächlich genehmigte Betrag berücksichtigt aber auch Faktoren, wie die finanziellen Möglichkeiten, die Förderungspolitik, usw.

Die Zuschüsse können in folgenden Fällen erhöht werden:

  • Teilnahme geographisch oder sozio-ökonomisch benachteiligten Personen bzw. Einrichtungen
  • Teilnahme von Personen mit Behinderungen, die bei der Durchführung von Projektaktivitäten auf Reisen oder während eines Auslandsaufenthaltes spezielle Unterstützung bedürfen.

Einzelheiten über verrechenbare Kosten bzw. Regelungen für die Vergabe von Zuschüssen sowie die Höhe der möglichen Förderbeträge können den Beschreibungen der einzelnen Teilaktionen entnommen werden.