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Programm SOKRATES
Finanzvereinbarung
Grundsätzlich
ist festzuhalten,
dass die Zuschüsse
der Europäischen
Union nur zur Deckung
eines Teils der
Projektkosten vorgesehen
sind (Zuschussprinzip).
Es sind nur jene
Kosten bezuschussbar,
die in einem direkten
Zusammenhang mit
den Projektaktivitäten
stehen und während
der Vertragsdauer
auch tatsächlich
entstanden sind.
Welche Aktivitäten
im Rahmen von Projekten
bezuschusst werden
können, ist
von der jeweiligen
Teilaktion abhängig.
Darüber hinaus
gelten für
bestimmte Kosten
Regelungen hinsichtlich
der maximalen Förderbeträge,
die schon bei der
Erstellung des Kostenplans
(für die Antragstellung)
berücksichtigt
werden müssen.
Bei
transnationalen
Kooperationsprojekten
prüft die Europäische
Kommission den erstellten
Finanzplan hinsichtlich
der Angemessenheit
bezüglich der
Projektziele und
erwarteten Ergebnisse.
Der eingereichte
Finanzplan bildet
die Grundlage für
die etwaige Zuschusshöhe.
Der tatsächlich
genehmigte Betrag
berücksichtigt
nicht nur die Gesamtkosten
des Projekts, sondern
trägt auch
anderen Faktoren,
wie den finanziellen
Möglichkeiten,
der Förderungspolitik,
usw., Rechnung.
Bei Aktivitäten im Rahmen der individuellen Mobilität
(für Lehrer, Schüler, Studierende usw.) setzt sich der Zuschuss in
der Regel wie folgt zusammen: Ein Betrag zur Deckung der Reisekosten, eine Aufenthaltspauschale
pro Tag/Woche/Monat je nach Gastland und - sofern vorgesehen und anwendbar -
ein flexibler Betrag zur Deckung sonstiger Ausgaben, wie z.B. Kurskosten.
Bei
dezentralen Kooperationsprojekten
prüft die Nationalagentur
des jeweiligen Landes
den erstellten Finanzplan
hinsichtlich der
Angemessenheit bezüglich
der Projektziele
und zu erwartenden
Projektziele. Die
Zuteilung der Zuschüsse
obliegt in diesen
Fällen ebenfalls
den Nationalagenturen.
Auch hier bildet
der eingereichte
Finanzplan die Grundlage
für die etwaige
Zuschusshöhe.
Der tatsächlich
genehmigte Betrag
berücksichtigt
aber auch Faktoren,
wie die finanziellen
Möglichkeiten,
die Förderungspolitik,
usw.
Die
Zuschüsse können
in folgenden Fällen
erhöht werden:
- Teilnahme geographisch
oder sozio-ökonomisch
benachteiligten
Personen bzw.
Einrichtungen
- Teilnahme von
Personen mit Behinderungen,
die bei der Durchführung
von Projektaktivitäten
auf Reisen oder
während eines
Auslandsaufenthaltes
spezielle Unterstützung
bedürfen.
Einzelheiten
über verrechenbare
Kosten bzw. Regelungen
für die Vergabe
von Zuschüssen
sowie die Höhe
der möglichen
Förderbeträge
können den
Beschreibungen der
einzelnen Teilaktionen
entnommen werden.
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