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Programm SOKRATES

Thematische Schwerpunkte

Der Vertrag von Amsterdam stärkt die allgemeinen Bestimmungen bezüglich Chancengleichheit (Artikel 2, 3, 13) und besagt, dass bei allen Aktivitäten, die unter diesen Vertrag fallen, die Europäische Gemeinschaft sich zum Ziel machen muss, Ungleichheiten abzuschaffen und die Gleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern (siehe auch Artikel 137 und 141). Alle Programme der Europäischen Gemeinschaft und die gemeinsame europäische Politik müssen dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Dem Bildungssektor - insbesondere dem Programm SOKRATES, das in diesem Bereich das wichtigste Instrument für die Europäische Gemeinschaft darstellt - kommt hier eine wesentliche Rolle zu.

Bei der Anwendung des Chancengleichheitsprinzips in der Politik der Europäischen Gemeinschaft wird zwischen zwei grundlegenden Aspekten unterschieden:

  • Förderung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern (Ungleichheit aus geschlechtsspezifischen Gründen wird als ein allgemeiner Faktor gesehen, der die gesamte Bevölkerung betrifft)
  • Beseitigung der Ungleichheiten, die aufgrund verschiedener anderer Faktoren bestehen (körperliche oder geistige Behinderung, Rassendiskriminierung, Diskriminierung aus kulturellen, ethnischen oder religiösen Gründen, sozio-ökonomische Benachteiligung usw.)

Dies festigt den Ansatz, der in der ersten Phase von SOKRATES festgelegt wurde. Er beruft sich auf das vierte mittelfristige Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sowie auf die Ratsentschließung vom 20. Dezember 1996 über Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen.

Umsetzung innerhalb von Sokrates

Der Beschluss, der die zweite Phase des SOKRATES-Programms einleitet, räumt dem Chancengleichheitsprinzip eine größere Bedeutung ein als der Beschluss für die erste Phase des Programms. Die Stärkung der europäischen Dimension auf allen Ebenen des Bildungswesens und die Erleichterung des ungehinderten grenzüberschreitenden Zugangs zu den Bildungsressourcen innerhalb Europas bei gleichzeitiger Förderung der Chancengleichheit in allen Bildungsbereichen (Art. 2a des Beschlusses) gilt fortan als integraler Bestandteil der Ziele dieses Programms.

Dies gehört zur allgemeinen Stärkung der sozialen Dimension der zweiten Phase des SOKRATES-Programms, deren explizite Begründung u.a. in der Notwendigkeit liegt, den Kampf gegen den sozialen Ausschluss in allen seinen Formen aufzunehmen. Dieser stärker proaktiv ausgerichtete Ansatz findet sich im Anhang des Beschlusses wieder, in dem die einzelnen Aktionen des Programms beschrieben werden. In der für alle Aktionen geltenden Präambel des Anhangs heißt es, dass Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden können, um den Zugang zu den Bildungsmöglichkeiten und die Teilnahme von Personen mit besonderem pädagogischen Förderbedarf zu erleichtern. Auch sollten "positive Aktionen" unternommen werden, um die Gleichheit zwischen Männern und Frauen zu fördern.

Aktivitäten, welche interkulturellen Aspekten besonders Rechnung tragen, sollten im Rahmen des Programms verstärkt unterstützt werden.

Für die Umsetzung des Chancengleichheitsprinzips innerhalb von SOKRATES werden deshalb folgende Aspekte besonders berücksichtigt.

Besondere Aspekte

Förderung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern:

Damit ist nicht nur gleicher Zugang zu allen Programmbereichen, sondern auch die Förderung von Aktivitäten gemeint, mit denen die Chancengleichheit in allen Bildungsbereichen verbessert und die Gleichheit zwischen Mann und Frau über bildungspolitische Maßnahmen in Übereinstimmung mit den zehn Zielen der Ratsentschließung von 1985 (siehe IV. unten) gefördert werden soll. Das beinhaltet z.B. Maßnahmen, mit denen dazu beigetragen werden kann, Haltungen und Mentalitäten zu ändern, mit geschlechtsspezifischen Klischees im Lehrmaterial aufzuräumen, die von Frauen und Männern jeweils gewählten Studiengebiete zu diversifizieren und eine deutlichere Orientierung hin zu bildungspolitischen Entscheidungen, die zu einer besseren Beschäftigungsfähigkeit führen (insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Technologie - vor allem der neuen Technologien), zu unterstützen. Dies ist ein wichtiger Aspekt der koordinierten Gemeinschaftsstrategie für eine spürbare Verbesserung der Beschäftigungssituation innerhalb der Europäischen Union.

Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen:

Das Programm SOKRATES wird hier einen Beitrag leisten, indem es diesen Menschen dazu verhilft, an den verschiedenen Aktionen teilzunehmen (einschließlich durch höhere Bezuschussung der betreffenden Teilnehmer), und Initiativen unterstützt, mit denen erreicht werden soll, diese Personen besser in das allgemeine Bildungsumfeld zu integrieren. Dies betrifft sowohl den tatsächlichen als auch pädagogischen Zugang zu Lerninhalten (Unterrichtsmethoden, pädagogische Hilfsmittel, flankierende oder unterstützende Maßnahmen, Ausbildung von Lehrern und pädagogischen Fachkräften, Einsatz neuer, an die verschiedenen Arten von Behinderungen angepasster Technologien, Schaffung und Anerkennung alternativer lebensbegleitender Bildungswege usw.);

Unterstützung bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass:

Auf diesem Gebiet soll das Programm in erster Linie folgende Maßnahmen unterstützen: Sensibilisierungsinitiativen, die Ausbildung von Lehrern und anderen pädagogischen Fachkräfte sowie die Entwicklung neuer pädagogischer Mittel und Strategien. Interkulturelle Erziehung und Maßnahmen zur Förderung der Achtung und des Verständnisses ethnischer, kultureller und sprachlicher Vielfalt sollen gemäß der spezifischen Ausrichtung der einzelnen Aktionen unterschiedlich gefördert werden. Auch sollen Maßnahmen zur Förderung der vollen und aktiven Teilnahme von Personen aus allen ethnischen und sprachlichen Gruppen am Programm unterstützt werden

Verringerung der Auswirkungen sozio-ökonomischer Benachteiligung,

indem über den Auswahlprozess - und bei einigen Aktionen auch durch verstärkte finanzielle Unterstützung - sozio-ökonomisch benachteiligte Personen und Einrichtungen ermutigt werden, an den Aktionen teilzunehmen.

Die EU-Kommission und die nationalen Behörden der teilnehmenden Staaten ;insbesondere die Nationalen Agenturen - arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass das Chancengleichheitsprinzip in allen Aktionen des Programms umgesetzt wird. Auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft unterstützt eine Expertenarbeitsgruppe, die sich mit Fragen zur Chancengleichheit innerhalb des Programms befasst, die Europäische Kommission, den SOKRATES-Ausschuss und die Unterausschüsse dabei, zu beurteilen, inwieweit dieser Ansatz den festgesetzten Zielen dient. Sie hilft mit, neue Prioritäten und angemessene Maßnahmen bzw. positive Aktionen zu definieren und die Methoden zur Berücksichtigung der Chancengleichheit im Auswahl- und Bewertungsprozess zu verfeinern. Auf einzelstaatlicher Ebene werden die Nationalen Agenturen durch spezielle nationale Stellen unterstützt, wie z.B. die für Chancengleichheit und Sonderpädagogik zuständigen Dienststellen im Bildungsministerium.

Die Zuschussverträge mit den Projektkoordinatoren enthalten in der Regel spezifische Bestimmungen zur Umsetzung des Chancengleichheitsprinzips. Diesem Aspekt soll künftig bei der Begleitung und Bewertung der einzelnen Projekte wie auch des SOKRATES-Programms insgesamt stärker Rechnung getragen werden als bisher.