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[ Umsetzung
innerhalb von Sokrates| Besondere
Aspekte ]
Programm SOKRATES
Thematische Schwerpunkte
Der Vertrag von Amsterdam stärkt die allgemeinen Bestimmungen
bezüglich Chancengleichheit (Artikel 2, 3, 13) und besagt, dass bei allen
Aktivitäten, die unter diesen Vertrag fallen, die Europäische Gemeinschaft
sich zum Ziel machen muss, Ungleichheiten abzuschaffen und die Gleichheit zwischen
den Geschlechtern zu fördern (siehe auch Artikel 137 und 141). Alle Programme
der Europäischen Gemeinschaft und die gemeinsame europäische Politik
müssen dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Dem Bildungssektor - insbesondere
dem Programm SOKRATES, das in diesem Bereich das wichtigste Instrument für
die Europäische Gemeinschaft darstellt - kommt hier eine wesentliche Rolle
zu.
Bei
der Anwendung des
Chancengleichheitsprinzips
in der Politik der
Europäischen
Gemeinschaft wird
zwischen zwei grundlegenden
Aspekten unterschieden:
- Förderung
der Gleichheit
zwischen Frauen
und Männern
(Ungleichheit
aus geschlechtsspezifischen
Gründen wird
als ein allgemeiner
Faktor gesehen,
der die gesamte
Bevölkerung
betrifft)
- Beseitigung
der Ungleichheiten,
die aufgrund verschiedener
anderer Faktoren
bestehen (körperliche
oder geistige
Behinderung, Rassendiskriminierung,
Diskriminierung
aus kulturellen,
ethnischen oder
religiösen
Gründen,
sozio-ökonomische
Benachteiligung
usw.)
Dies
festigt den Ansatz,
der in der ersten
Phase von SOKRATES
festgelegt wurde.
Er beruft sich auf
das vierte mittelfristige
Aktionsprogramm
der Europäischen
Gemeinschaft für
Chancengleichheit
zwischen Frauen
und Männern
sowie auf die Ratsentschließung
vom 20. Dezember
1996 über Chancengleichheit
für Menschen
mit Behinderungen.
Umsetzung
innerhalb von Sokrates
Der
Beschluss, der die
zweite Phase des
SOKRATES-Programms
einleitet, räumt
dem Chancengleichheitsprinzip
eine größere
Bedeutung ein als
der Beschluss für
die erste Phase
des Programms. Die
Stärkung der
europäischen
Dimension auf allen
Ebenen des Bildungswesens
und die Erleichterung
des ungehinderten
grenzüberschreitenden
Zugangs zu den Bildungsressourcen
innerhalb Europas
bei gleichzeitiger
Förderung der
Chancengleichheit
in allen Bildungsbereichen
(Art. 2a des Beschlusses)
gilt fortan als
integraler Bestandteil
der Ziele dieses
Programms.
Dies gehört zur allgemeinen Stärkung der sozialen Dimension
der zweiten Phase des SOKRATES-Programms, deren explizite Begründung u.a.
in der Notwendigkeit liegt, den Kampf gegen den sozialen Ausschluss in allen
seinen Formen aufzunehmen. Dieser stärker proaktiv ausgerichtete Ansatz
findet sich im Anhang des Beschlusses wieder, in dem die einzelnen Aktionen
des Programms beschrieben werden. In der für alle Aktionen geltenden Präambel
des Anhangs heißt es, dass Unterstützungsmaßnahmen ergriffen
werden können, um den Zugang zu den Bildungsmöglichkeiten und die
Teilnahme von Personen mit besonderem pädagogischen Förderbedarf zu
erleichtern. Auch sollten "positive Aktionen" unternommen werden,
um die Gleichheit zwischen Männern und Frauen zu fördern.
Aktivitäten,
welche interkulturellen
Aspekten besonders
Rechnung tragen,
sollten im Rahmen
des Programms verstärkt
unterstützt
werden.
Für
die Umsetzung des
Chancengleichheitsprinzips
innerhalb von SOKRATES
werden deshalb folgende
Aspekte besonders
berücksichtigt.
Besondere Aspekte
Förderung
der Gleichheit zwischen
Frauen und Männern:
Damit
ist nicht nur gleicher
Zugang zu allen
Programmbereichen,
sondern auch die
Förderung von
Aktivitäten
gemeint, mit denen
die Chancengleichheit
in allen Bildungsbereichen
verbessert und die
Gleichheit zwischen
Mann und Frau über
bildungspolitische
Maßnahmen
in Übereinstimmung
mit den zehn Zielen
der Ratsentschließung
von 1985 (siehe
IV. unten) gefördert
werden soll. Das
beinhaltet z.B.
Maßnahmen,
mit denen dazu beigetragen
werden kann, Haltungen
und Mentalitäten
zu ändern,
mit geschlechtsspezifischen
Klischees im Lehrmaterial
aufzuräumen,
die von Frauen und
Männern jeweils
gewählten Studiengebiete
zu diversifizieren
und eine deutlichere
Orientierung hin
zu bildungspolitischen
Entscheidungen,
die zu einer besseren
Beschäftigungsfähigkeit
führen (insbesondere
in den Bereichen
Wissenschaft und
Technologie - vor
allem der neuen
Technologien), zu
unterstützen.
Dies ist ein wichtiger
Aspekt der koordinierten
Gemeinschaftsstrategie
für eine spürbare
Verbesserung der
Beschäftigungssituation
innerhalb der Europäischen
Union.
Berücksichtigung
der Bedürfnisse
von Menschen mit
Behinderungen:
Das
Programm SOKRATES
wird hier einen
Beitrag leisten,
indem es diesen
Menschen dazu verhilft,
an den verschiedenen
Aktionen teilzunehmen
(einschließlich
durch höhere
Bezuschussung der
betreffenden Teilnehmer),
und Initiativen
unterstützt,
mit denen erreicht
werden soll, diese
Personen besser
in das allgemeine
Bildungsumfeld zu
integrieren. Dies
betrifft sowohl
den tatsächlichen
als auch pädagogischen
Zugang zu Lerninhalten
(Unterrichtsmethoden,
pädagogische
Hilfsmittel, flankierende
oder unterstützende
Maßnahmen,
Ausbildung von Lehrern
und pädagogischen
Fachkräften,
Einsatz neuer, an
die verschiedenen
Arten von Behinderungen
angepasster Technologien,
Schaffung und Anerkennung
alternativer lebensbegleitender
Bildungswege usw.);
Unterstützung
bei der Bekämpfung
von Rassismus und
Fremdenhass:
Auf
diesem Gebiet soll
das Programm in
erster Linie folgende
Maßnahmen
unterstützen:
Sensibilisierungsinitiativen,
die Ausbildung von
Lehrern und anderen
pädagogischen
Fachkräfte
sowie die Entwicklung
neuer pädagogischer
Mittel und Strategien.
Interkulturelle
Erziehung und Maßnahmen
zur Förderung
der Achtung und
des Verständnisses
ethnischer, kultureller
und sprachlicher
Vielfalt sollen
gemäß
der spezifischen
Ausrichtung der
einzelnen Aktionen
unterschiedlich
gefördert werden.
Auch sollen Maßnahmen
zur Förderung
der vollen und aktiven
Teilnahme von Personen
aus allen ethnischen
und sprachlichen
Gruppen am Programm
unterstützt
werden
Verringerung der
Auswirkungen sozio-ökonomischer
Benachteiligung,
indem über den Auswahlprozess - und bei einigen Aktionen
auch durch verstärkte finanzielle Unterstützung - sozio-ökonomisch
benachteiligte Personen und Einrichtungen ermutigt werden, an den Aktionen teilzunehmen.
Die EU-Kommission und die nationalen Behörden der teilnehmenden
Staaten ;insbesondere die Nationalen Agenturen - arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen,
dass das Chancengleichheitsprinzip in allen Aktionen des Programms umgesetzt
wird. Auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft unterstützt eine Expertenarbeitsgruppe,
die sich mit Fragen zur Chancengleichheit innerhalb des Programms befasst, die
Europäische Kommission, den SOKRATES-Ausschuss und die Unterausschüsse
dabei, zu beurteilen, inwieweit dieser Ansatz den festgesetzten Zielen dient.
Sie hilft mit, neue Prioritäten und angemessene Maßnahmen bzw. positive
Aktionen zu definieren und die Methoden zur Berücksichtigung der Chancengleichheit
im Auswahl- und Bewertungsprozess zu verfeinern. Auf einzelstaatlicher Ebene
werden die Nationalen Agenturen durch spezielle nationale Stellen unterstützt,
wie z.B. die für Chancengleichheit und Sonderpädagogik zuständigen
Dienststellen im Bildungsministerium.
Die
Zuschussverträge
mit den Projektkoordinatoren
enthalten in der
Regel spezifische
Bestimmungen zur
Umsetzung des Chancengleichheitsprinzips.
Diesem Aspekt soll
künftig bei
der Begleitung und
Bewertung der einzelnen
Projekte wie auch
des SOKRATES-Programms
insgesamt stärker
Rechnung getragen
werden als bisher.
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